Häufig gestellte Fragen zur Abstimmung
Wie sind die Jungen von der Vorlage betroffen?
Die Kürzung der Bezugsdauer für Arbeitslose unter 25 Jahren und ohne Unterstützungspflichten berücksichtigt, dass junge Arbeitslose die grössten Chancen haben, schnell wieder eine Stelle zu finden. Vier Fünftel der jugendlichen Arbeitslosen fanden 2009 innerhalb von sechs Monaten eine neue Stelle. Nur vier Prozent von ihnen waren länger als ein Jahr arbeitslos. Die jugendlichen Arbeitslosen profitieren weiterhin von speziell auf sie zugeschnittenen Integrationsmassnahmen wie Berufspraktika und Motivationssemester.
Warum sollen unter 30-Jährige Arbeiten ausserhalb ihrer bisherigen Tätigkeit annehmen müssen?
Diese Massnahme hat zum Ziel, junge Arbeitslose noch rascher in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Für die berufliche Zukunft ist es wichtig, überhaupt eine Stelle zu haben und den (Wieder-)Einstieg zu schaffen. In der Praxis ist nicht damit zu rechnen, dass Arbeitgeber Personen in Stellen beschäftigen, die überhaupt nicht deren Qualifikationen entsprechen. Zu gross ist die Gefahr, dass solche Angestellte das nächste attraktive Angebot ergreifen und wieder kündigen.
Sind ältere Arbeitslose von der Vorlage ebenfalls betroffen?
Die Möglichkeit, Integrationsmassnahmen in Anspruch zu nehmen, wird mit der Vorlage für über 50-jährige Arbeitslose ausgebaut. Arbeitslose ab 55 Jahren haben weiterhin ein Anrecht auf bis zu 520 Taggelder. Wie alle übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sie aber nicht während längerer Zeit Leistungen beziehen, als sie eingezahlt haben.
Warum kann die Zahl der Taggelder in Regionen mit sehr hoher Arbeitslosigkeit nicht mehr erhöht werden?
Die heutige Regelung führt zu einer Rechtsungleichheit: Beim Abbau von Arbeitsplätzen in einem bestimmten Betrieb haben Angestellte mit dem «falschen» Wohnsitz das Nachsehen. In besonderen Krisenfällen kann das Parlament zudem Ausnahmen beschliessen.
Hat die Vorlage Folgen für die Fürsorge?
Gewisse Mehrkosten für Kantone und Gemeinden sind tatsächlich möglich. Aber diese Kosten werden durch die Einsparungen bei der ALV um ein Vielfaches aufgewogen.
Hat die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte negative Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung?
Das kann man so nicht sagen. Gemäss neusten Untersuchungen des Bundes sind ausländische Arbeitnehmer sogar Nettozahler an die ALV. Das heisst, sie zahlten in der untersuchten Periode anteilsmässig mehr ein, als sie an Leistungen beziehen. Zudem darf man nicht vergessen, dass die Schweizer Unternehmen auf ausländische Fachkräfte angewiesen waren und sind.

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