Häufig gestellte Fragen zur Abstimmung

Wie sind die Jun­gen von der Vorla­ge betroffen?

Die Kürzung der Bezugs­dau­er für Arbeits­lose un­ter 25 Jah­ren und ohne Un­ter­stützungs­pf­lich­ten berücksichtigt, dass junge Arbeits­lose die gröss­ten Chan­cen ha­ben, schnell wieder ei­ne Stel­le zu fin­den. Vier Fünf­tel der jugend­li­chen Arbeits­losen fan­den 2009 inn­erhalb von sechs Mo­na­ten ei­ne neue Stel­le. Nur vier Pro­zent von ihnen wa­ren län­ger als ein Jahr arbeits­los. Die jugend­li­chen Arbeits­losen pro­fitie­ren weiterhin von spezi­ell auf sie zuge­schnittenen Inte­grati­ons­massnah­men wie Berufs­praktika und Mo­tivati­ons­semes­ter.

Wa­rum sol­len un­ter 30-Jähr­ige Arbei­ten aus­s­erhalb ih­rer bisherigen Tätigkeit an­nehmen müs­sen?

Die­se Massnah­me hat zum Ziel, junge Arbeits­lose noch ra­scher in den Arbeits­markt zu inte­grie­ren. Für die berufli­che Zukunft ist es wichtig, überhaupt ei­ne Stel­le zu ha­ben und den (Wieder-)Ein­stieg zu schaffen. In der Praxis ist nicht damit zu rech­nen, dass Arbeitgeber Personen in Stel­len be­schäftigen, die überhaupt nicht de­ren Qualifikationen ent­spre­chen. Zu gross ist die Gefahr, dass sol­che An­ge­stellte das nächste at­traktive Angebot ergrei­fen und wieder kündigen.

Sind älte­re Arbeits­lose von der Vorla­ge eben­falls betroffen?

Die Möglichkeit, Inte­grati­ons­massnah­men in An­spruch zu nehmen, wird mit der Vorla­ge für über 50-jähr­ige Arbeits­lose aus­ge­baut. Arbeits­lose ab 55 Jah­ren ha­ben weiterhin ein Anrecht auf bis zu 520 Taggel­der. Wie alle üb­rigen Arbeitneh­me­rinnen und Arbeitneh­mer können sie aber nicht wäh­rend länge­rer Zeit Leis­tun­gen bezie­hen, als sie ein­gezahlt ha­ben.

Wa­rum kann die Zahl der Taggel­der in Regionen mit sehr ho­her Arbeits­losigkeit nicht mehr erhöht wer­den?

Die heutige Regelung führt zu ei­ner Rechtsun­gleichheit: Beim Ab­bau von Arbeits­plät­zen in ei­nem be­stimm­ten Betrieb ha­ben An­ge­stellte mit dem «fal­schen» Wohnsitz das Nach­se­hen. In besonde­ren Krisenfäl­len kann das Parla­ment zudem Aus­nah­men beschlies­sen.

Hat die Vorla­ge Folgen für die Fürsorge?

Ge­wisse Mehrkos­ten für Kantone und Gemein­den sind tatsächl­ich möglich. Aber die­se Kos­ten wer­den durch die Einsparun­gen bei der ALV um ein Vielfa­ches auf­gewogen.

Hat die Zuwande­rung aus­ländi­scher Arbeits­kräfte negative Aus­wirkun­gen auf die Arbeits­losenversi­cherung?

Das kann man so nicht sa­gen. Gemäss neus­ten Un­tersu­chun­gen des Bun­des sind aus­ländi­sche Arbeitneh­mer sogar Nettozah­ler an die ALV. Das heisst, sie zahl­ten in der un­tersuch­ten Pe­riode an­teilsmässig mehr ein, als sie an Leis­tun­gen bezie­hen. Zudem darf man nicht verges­sen, dass die Schwei­zer Un­ternehmen auf aus­ländi­sche Fachkräfte angewiesen wa­ren und sind.

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Wer die Probleme unserer ausgezeichneten Sozialwerke nur mit höheren Abgaben angehen will, macht es sich zu leicht.

Verena Diener, Ständerätin glp

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