Kantons- und Gemeindevertreter/innen für eine sichere Arbeitslosenversicherung

7.09.10Die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) betrifft auch Kantone, Städte und Gemeinden. Die Belastung ist für die Kantone und Gemeinden aber im Vergleich mit den negativen Folgen einer Ablehnung verkraftbar, wie Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und Gemeindeexekutiven heute in Bern betonten. Das Wichtigste sei, die ALV rasch und langfristig zu sichern sowie noch höhere Lohnabzüge zu verhindern.
Die ALV-Vorla­ge, wie von Bundesrat und Parla­ment ver­ab­schiedet, erfülle die Anforde­run­gen, die die Kantone an sie stell­ten. Das sagte der Walli­ser Staats­rats­präsident und Präsident der Volks­wirt­schaftsdirek­to­renkon­ferenz Jean-Mi­chel Cina heu­te vor den Medi­en in Bern. Die Vorla­ge sei politisch aus­gewogen und bezie­he alle Be­teilig­ten in die Lösung mit ein. Die Kantone müss­ten de­shalb ei­ne In­ter­es­senabwägung vornehmen, wobei die lang­fristige Si­cherung der Arbeits­losenversi­cherung und die In­ter­es­sen des Werkplat­zes Schweiz im Zentrum stehen müs­sen: „Nach­haltige Fi­nanzierung und we­ni­ger ho­he Lohn­abzüge stehen für die Volks­wirt­schaft im Vor­dergrund.“ Das Beharren auf Partiku­lar­in­ter­es­sen gefährdet für Jean-Mi­chel Cina das Ge­samtwohl und die Funkti­on der ALV. Das sei ver­antwor­tungs­los, denn wie die vergan­gene Wirt­schafts­krise gezeigt habe, sei die ALV ein wichti­ger automati­scher Stabili­sa­tor. Dazu müsse sie aber auf ei­ner so­liden fi­nanzi­el­len Basis stehen.

Die Glar­ner Volks­wirt­schaftsdirektorin Ma­ri­an­ne Dürst betonte in ih­ren Aus­führun­gen die Rolle der ALV als kurz- bis mit­tel­fristige Ab­si­cherung der Arbeitnehmen­den gegen den Erwerbs­ausfall. Aber nur ei­ne gesun­de ALV sei ein Garant dafür, dass die Betroffenen die benötigte Un­ter­stützung erhal­ten. Wichtig sei de­shalb auch, so Ma­ri­an­ne Dürst, die ver­schiede­nen Rol­len von ALV und Sozi­alhilfe kla­rer zu trennen. Dies ge­schehe mit der 4. AVIG-Revisi­on. „Die geplan­ten Anpassun­gen bei den Leis­tun­gen erfolgen sehr gezielt und stärken die Anreize zur Auf­nah­me ei­ner Erwerbs­tätigkeit. Dies dürfte Inte­grati­ons­bemühun­gen noch verstärken“, sagt Dürst. Es sei so oder so pro­blematisch, davon zu spre­chen, die Vorla­ge ver­schiebe die Kos­ten eins zu eins in die Sozi­alhilfe, denn es gibt kei­nen linea­ren Pro­zess von der Arbeits­losigkeit in die Sozi­alhilfe.

Die Vorla­ge vom 26. September sei nicht nur für die Kantone, sondern auch für die Gemein­den zu verkraf­ten, sagte Jon Domenic Pa­roli­ni. Der Gemeinde­präsident von Scuol (GR) betonte, die Sanierung der ALV ge­schehe mit der Vorla­ge vom 26. September auf aus­gewogene und faire Art und Weise. „Die Last der Sanierung wird auf möglichst viele Schultern ver­teilt. Ei­nen Teil davon ha­ben auch die Kantone, Gemein­den und Städte zu tra­gen. Ich bin aber der Mei­nung, dass dies zu verkraf­ten ist“, erklär­te Pa­roli­ni. Rückfragen:
Christoph Niederberger,
Generalsekretär Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren,
Tel: 078 654 64 06

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Die Revision stellt die ALV wieder auf gesunde Beine. Und zwar so, dass es für alle tragbar ist.

Pirmin Bischof, Nationalrat CVP

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